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Häufige Fragen zu Immobilien

Wie und wann erhalte ich meine Jahresabrechnung?

Ihre Jahresabrechnung wird schnellstmöglich erstellt, nachdem wir die Heizkostenabrechung erhalten haben. Sobald die Jahresabrechnung fertiggestellt ist, wird Ihnen diese elektronisch in der IVS App bereitgestellt.

Wann kann ich die IVS Hausverwaltungen telefonisch erreichen?

Sie erreichen uns telefonisch:


Montag-Donnerstag: 10-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Freitag: 10-12 Uhr

Was kann ich bei einem Notfall außerhalb der Geschäftszeiten tun?

Außerhalb unserer Geschäftszeiten und am Wochenende haben wir eine Notfall Hotline für Sie eingerichtet. Alle Informationen hierzu erhalten Sie unter 0771/162301.

Wann finden die Eigentümerversammlungen statt?

Die Eigentümerversammlung finden unmittelbar nach Fertigstellung der Jahresabrechnung statt. Zu den Eigentümerversammlungen werden Sie mindestens zwei Wochen davor eingeladen.

Was muss ich tun wenn ich nicht persönlich zur Eigentümerversammlung erscheinen kann?

Sie haben die Möglichkeit eine vertraute Person zu bevollmächtigen. Alternativ können Sie ihre Stimme auch der Verwaltung übertragen.

Wie kann ich der Hausverwaltung einen Schaden melden?

Schäden können Sie der Verwaltung sofort über ihre IVS App melden. Alternativ stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

Wer kann die App der IVS Hausverwaltung nutzen?

Jeder Eigentümer kann unsere IVS App nutzen. Genauere Anweisung zur Appnutzung finden sie auch unter dem Punkt "IVS-App".

Für was kann ich die neue App der IVS Hausverwaltungen nutzen

Über unsere neue App sind Sie immer auf dem aktuellsten Stand. Informationen erhalten Sie stets als Erstes. Außerdem können Sie den direkten Kontakt zu der Verwaltung suchen und beispielsweise Servicemeldungen direkt absetzen.

Wer ist mein persönlicher Ansprechpartner bei Fragen?

Jedes Objekt hat einen Objektbetreuer. Melden Sie sich doch einfach und wir leiten Sie einfach zu Ihrem Ansprechpartner weiter.

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